| Rapidshare haftet für fremde Urheberrechtsverletzungen |
| Geschrieben von Brainstorm | |
| Dienstag, 30. September 2008 | |
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Die Hamburger Richer nahmen auch zu jedem Punkt Stellung wie zb.
Die Firma Rapidshare hat ihren Firmensitz in der Schweiz. Vermutlich ist dieses Urteil für die .de Domain des Webhosters ... leider konnten wir genaueres auch nicht auf der Homepage der Quelle in Erfahrung bringen.
Quelle: http://www.dr-bahr.com/news_det_20080926020158.html |
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| Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 30. September 2008 ) |
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Laut einem Urteil des OLG Hamburg, haftet der Massenhoster Rapidshare für fremde Urheberrechtsverletzungen. Mit dem Urt. v. 02.07.2008 - Az.: 5 U 73/07 hat das OLG Hamburg entschieden, dass der bekannte Webhoster Rapidshare als Mitstörer für fremde Urheberrechtsverletzungen haftet.