Überwachungswahn-Was Microsoft alles der Polizei verrät
Posted by BrainstormMrz 3
Obwohl es immer noch Menschen geben soll, die den Standpunkt vertreten “Mir egal, ich habe nichts zu verbergen”, kämpfen im Gegensatz dazu Datenschützer um die Einhaltung der Privatsphäre und gegen den Überwachungswahn.
Wie man heute am Urteil des Bundesverfassungsgericht über die künftige Vorratsdatenspeicherung gesehen hat, kämpfen die Datenschützer doch eher auf verlorenen Posten.
Mir egal, ich habe nichts zu verbergen – ist ein armseliger Spruch von lieben Menschen, die keine Ahnung haben und die die Tragweite (die immer drastischere Formen annimmt) dieser Überwachung nicht einschätzen können .
So las ich kürzlich auf dem Portal Tagesspiegel, was Microsoft alles so der Polizei verrät.
All die Daten, die Seiten wie Facebook über Nutzer sammeln, kann auch die Polizei bekommen. Was genau sie kriegt, steht in Handbüchern, die nun veröffentlicht wurden.
Die Rede ist von geheimen Dokumenten, die Netzaktivisten für alle veröffentlicht haben.
In seinem “Global Criminal Compliance” Handbuch beschreibt Microsoft, welche Informationen es über seine Kunden weitergibt, wenn Strafverfolger anklopfen: E-Mails zum Beispiel, die ein Kunde über ein Microsoft-Konto wie Hotmail oder MSN oder Xbox Live verschickt. Das Unternehmen verrät demnach auch die genauen Zeiten, zu denen sich ein Kunde ein- oder ausgeloggt hat, die persönlichen Angaben, die er machte, als er das Konto eingerichtet hat – unter Umständen also auch die Kreditkartendaten.
Microsoft beschreibt zudem genau, welche Bedingung erfüllt sein muss, um die Informationen zu erhalten. Für einige Daten reicht eine Vorladung. Dann gibt es die kompletten Anmeldedaten, zudem E-Mails, die älter als 180 Tage sind. Für mehr bedarf es immerhin einer richterlichen Anordnung oder gar eines Durchsuchungsbefehls.
Mehr Infos dazu: Tagesspiegel vom 27.02
Im genannten Link ist auch die Quelle genannt, wo man das Handbuch herunterladen kann.
Kaum ist die unverhältnismäßige Vorratsspeicherung der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden, droht sie aufgrund vehementer Forderungen aus den Reihen der CDU/CSU wieder eingeführt zu werden.
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